In diesen Wochen jähren sich die sogenannten Bundeslöschtage zum zwanzigsten Mal. Der scheidenden Regierung von Helmut Kohl wurde 1998 vorgeworfen, systematisch Akten vernichtet zu haben, darunter Dokumente zu Privatisierungen und Rüstungsexporten. Auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss brachte keine Klärung, strafrechtliche Ermittlungen wurden eingestellt. Die Vorgänge im Kanzleramt bleiben bis heute umstritten.
Mit jedem Regierungswechsel gehen seither immer wieder kleine Bundeslöschtage einher. Viele Löschungen von Daten geschehen nach den Regeln des Bundesarchivgesetzes: Amtliche Informationen, die das Bundesarchiv nicht in sein Archiv aufnehmen will, können in der Regel gelöscht werden. Aber auch ohne Erlaubnis des Bundesarchivs verschwinden offenbar Daten.
Anfrage, Vermittlung, Löschung
Ein Beispiel dafür ist das Entwicklungsministerium mit Sitz in Bonn. Dessen Chef, der CSU-Politiker Gerd Müller, weigerte sich im März diesen Jahres, eine Anfrage nach seinem Terminkalender aus der vergangenen Legislaturperiode zu beantworten. Denn für die Öffentlichkeit kann es von großem Interesse sein, welche Verbände und Lobbyisten ein Minister so trifft.
Doch das Ministerium weigerte sich: Aus den Daten des Kalenders ließe sich ein Bewegungsprofil des Ministers erstellen, das eine Gefahr für die Sicherheit von Müller darstellte, argumentierten die Beamten.
Die Ablehnung an sich ist vielleicht rechtlich fragwürdig, aber nicht ungewöhnlich: Andere Ministerien wollen nicht mal Terminkalender von Ministern herausgeben, die inzwischen im Ruhestand sind. Eine grundsätzliche Klärung der Frage, ob Terminkalender herausgegeben müssen, steht noch aus.
Daten weg, keine Vermittlung mehr
Ungewöhnlich ist aber, was dann passierte: Nachdem die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit um Vermittlung gebeten wurde, befasste sich das Ministerium offenbar nochmals mit der Frage – und löschte den Terminkalender einfach. Die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit teilte daraufhin mit, sie sei mit dem Vorgehen des Ministeriums nicht einverstanden. Während einer laufenden Vermittlung sollten Daten nicht gelöscht worden. Da die Daten aber nun einmal gelöscht worden seien, sei auch das Informationsfreiheitsgesetz nicht mehr anwendbar. Eine Wiederbeschaffungspflicht von gelöschten Daten gebe es nicht, die Vermittlung sei beendet.
Dass die Beauftragte für Informationsfreiheit das Vorgehen des Entwicklungsministeriums letztlich hinnimmt, wirft ein schlechtes Licht auf fehlende Befugnisse der Behörde. Für das Ministerium könnte der Fall damit aber politisch trotzdem noch nicht abgeschlossen sein. Denn möglicherweise handelte es mit der Löschung rechtswidrig, weil es die Daten nicht dem Archiv anbot.
Unterlagen müssen dem Bundesarchiv angeboten werden
Wie uns das Bundesarchiv mitteilte, lässt das Bundesarchivgesetz „keinen Raum für die Löschung von Unterlagen statt einer Anbietung an das Bundesarchiv“. Lediglich in Bezug auf die Frage, ob ein Terminkalender in elektronischer oder papierner Form überhaupt aktenrelevant ist, könne es unterschiedliche Meinungen geben. Das Bundesarchiv spricht von einer „Grauzone“. Ein dienstlicher Terminkalender habe eher den Charakter eines Verwaltungshilfsmittels, dem Archivare im Regelfall keinen bleibenden Wert zumessen würden.
Journalisten sehen das aber durchaus anders. Welche Termine Gerd Müller in seinem Kalender stehen hatte, bleibt wohl jetzt für immer verborgen. Es sei denn, es finden sich noch Kopien der Daten – vielleicht ja bei Mitarbeitern seiner Behörde. Das Entwicklungsministerium reagierte nicht auf eine Anfrage nach einer Bewertung des Vorgangs.
